Trauung

In einem kirchlichen Trau-Gottesdienst wird die Ehe von Mann und Frau gesegnet. Auch gleichgeschlechtliche Paare können sich segnen lassen. Zum Gottesdienst gehören Lieder, Gebete, Bibel-Worte, das Trau-Versprechen und die Segnung. Es ist schön, wenn bei der Gestaltung des Gottesdienstes viele Menschen beteiligt sind. Der Ablauf wird im Gespräch mit dem Pfarrer / der Pfarrerin festgelegt.


Vorbereitung der kirchlichen Trauung

Bitte sprechen Sie mehrere Monate vorher mit dem Pfarramt, um einen Trautermin zu vereinbaren. In der Advents- und Passionszeit sind keine Trauungen möglich. Jede Hochzeit braucht Vorbereitung. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin spielt dabei eine wichtige Rolle. Führen Sie rechtzeitig ein Trau-Gespräch, um alle Fragen zu klären.


Der Trauspruch

Der Trauspruch ist ein Vers oder Abschnitt aus der Bibel. Er soll das Paar auf seinem Lebensweg begleiten. Vorschläge finden Sie z. B. unter www.trauspruch.de. Oder Sie blättern selbst in der Bibel. Manchmal wird man auch von einem Wort gefunden.


Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung

Für die kirchliche Trauung müssen Sie bereits standesamtlich verheiratet sein. Mindestens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche sein. Wenn beide Ehepartner nicht Mitglied sind, können Sie sich über einen Wiedereintritt in die evangelische Kirche oder eine Aufnahme in unsere Gemeinde vom Pfarrer bzw. von der Pfarrerin beraten lassen.


Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht in der Martin-Luther-Kirche arbeiten

Das ist grundsätzlich möglich. Die Einzelheiten klären Sie mit den Ortspfarrern.


Wir wollen in der Martin-Luther-Kirche heiraten, gehören aber zu einer anderen Gemeinde

Ihr Hauptwohnsitz entscheidet darüber, zu welcher Kirchengemeinde Sie gehören. Grundsätzlich ist es sinnvoll, in der eigenen Gemeinde zu feiern. Ihr zuständiger Gemeindepfarrer kann Sie aber auch in unserer Kirche trauen. Wenn Sie keinen Pfarrer haben, der Sie hierher begleitet, sprechen Sie uns bitte an.


Gibt es eine ökumenische Trauung?

Wenn ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. Der katholische Ehepartner sollte sich auch mit dem für ihn zuständigen Pfarramt in Verbindung setzen, um entsprechende Fragen zu klären.


Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Sie dürfen. Wir empfehlen, eine bestimmte Person damit zu beauftragen. Auf Blitzlicht sollte verzichtet werden, da es die Atmosphäre im Gottesdienst stört.


Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?

Blumenschmuck auf dem Altar ist in unserer Kirche immer vorhanden. Wünschen Sie zusätzlichen Schmuck, z. B. an den Kirchenbänken, oder eine bestimmte Farbe bitten wir Sie, das mit den Mitarbeiterinnen im Pfarramtsbüro zu besprechen. Die Kosten für zusätzlichen Blumenschmuck kann die Gemeinde leider nicht übernehmen.


Dürfen wir Blumen streuen?

Das Streuen von Blumen bitten wir auf den Außenbereich vor der Kirche zu beschränken.

Auf das Streuen von Reis oder Konfetti (insbesondere aus anorganischem Material) bitten wir zu verzichten.


Was kostet die Trauung?

Für die Trauung erheben wir eine Gebühr von 50 €.


Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?

Wenn Sie Vorschläge für die Verwendung der Kollekte haben, sprechen Sie bitte mit dem Pfarrer / der Pfarrerin.


Ich bin geschieden und möchte mich noch einmal kirchlich trauen lassen

Nach evangelischem Verständnis ist es möglich, sich nach einer Scheidung wieder kirchlich trauen zu lassen.


Kann man einen Gottesdienst anlässlich eines Ehejubiläums feiern?

Ja. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, sich an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Melden Sie sich im Pfarramt.